Powered by FX Pricing

1000FTAD Logo - 1000 fabulous trades a day - als tagline

Rechtliches Glossar – zu Partizipationsscheinen (Schweiz)

Aktiengesellschaft (AG)

Eine Kapitalgesellschaft nach Schweizer Obligationenrecht (OR), bei der das Grundkapital in Aktien aufgeteilt ist. Aktionäre haften nicht persönlich, sondern nur mit ihrer Einlage.

Namensaktien

Aktien, die auf den Namen des Aktionärs lauten und im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen werden müssen. Sie ermöglichen der Gesellschaft Transparenz über die Eigentümerstruktur.

Stimmrechtsaktien

Aktien, die dem Inhaber ein Stimmrecht in der Generalversammlung verleihen. Über diese Stimmrechte werden strategische und organisatorische Entscheidungen der Gesellschaft getroffen.

Partizipationsscheine (PS)

Stimmrechtslose Beteiligungspapiere gemäß Art. 656a ff. OR.
Sie verleihen ihrem Inhaber:

  • Anspruch auf Dividenden,
  • Anspruch auf Beteiligung am Liquidationserlös,
  • ggf. Bezugsrechte bei Kapitalerhöhungen,

ohne Stimm- oder Mitwirkungsrechte in der Generalversammlung.

FAZIT: Partizipationsscheine sind wirtschaftlich Aktien gleichgestellt, jedoch ohne Einfluss auf die Unternehmensführung.

Partizipationskapital

Das durch Partizipationsscheine eingebrachte Kapital. Es wird im Eigenkapital der Gesellschaft ausgewiesen, getrennt vom Aktienkapital.

Generalversammlung (GV)

Das oberste Organ der Aktiengesellschaft.
Stimmberechtigt sind ausschließlich Inhaber von Stimmrechtsaktien.
Partizipationsscheininhaber sind von der GV ausgeschlossen, außer in gesetzlich definierten Sonderfällen.

Dividende

Gewinnausschüttung der Gesellschaft an Aktionäre und Partizipationsscheininhaber. Partizipationsscheine haben in der Regel den gleichen Dividendenanspruch wie Aktien, sofern die Statuten nichts anderes vorsehen.

Liquidationserlös

Der Erlös, der bei Auflösung der Gesellschaft nach Begleichung aller Verbindlichkeiten an die Kapitalgeber verteilt wird. Partizipationsscheininhaber sind anteilig beteiligt.

Bezugsrecht

Das Recht, bei einer Kapitalerhöhung neue Aktien oder Partizipationsscheine proportional zum bisherigen Anteil zu zeichnen, um eine Verwässerung der wirtschaftlichen Beteiligung zu vermeiden.

Verwässerung

Reduktion des prozentualen Anteils am Kapital oder Gewinn einer Gesellschaft durch die Ausgabe neuer Beteiligungspapiere.
Bei Partizipationsscheinen betrifft Verwässerung nur wirtschaftliche, nicht aber stimmrechtliche Positionen.

Stimmrechtsverwässerung

Abnahme der relativen Stimmkraft eines Aktionärs durch Ausgabe neuer stimmberechtigter Aktien.
Bei Partizipationsscheinen ausgeschlossen, da sie kein Stimmrecht besitzen.

Corporate Governance

Gesamtheit der Strukturen, Regeln und Prozesse zur Leitung und Kontrolle eines Unternehmens.
Partizipationsscheine erlauben eine klare Trennung zwischen:

  • Kapitalbeteiligung (Investoren),
  • Führung und Strategie (Verwaltungsrat & Management).

Verwaltungsrat (VR)

Oberstes Leitungs- und Aufsichtsorgan der AG. Der VR wird ausschließlich von den Stimmrechtsaktionären gewählt.

Seed-Investment

Frühphasige Beteiligung an einem Unternehmen zur Finanzierung von Produktentwicklung, Markteintritt oder Skalierung. Partizipationsscheine eignen sich besonders gut für Seed- und Growth-Finanzierungen ohne Kontrollabgabe.

Exit

Veräußerung der Beteiligung, z. B. durch:

  • Unternehmensverkauf,
  • Fusion,
  • Börsengang,
  • Rückkauf durch die Gesellschaft.

Partizipationsscheininhaber partizipieren am Exit wirtschaftlich gleichwertig zu Aktionären (gemäß Statuten).

Statuten

Die rechtliche Grundlage der Aktiengesellschaft. Sie regeln u. a.:

  • Rechte und Pflichten von Aktionären und PS-Inhabern,
  • Dividendenansprüche,
  • Bezugsrechte,
  • Rangfolge bei Liquidation.

Kurze Zusammenfassung

Partizipationsscheine kombinieren:

  • wirtschaftliche Beteiligung wie Aktien
  • mit unternehmerischer Entscheidungsfreiheit
 

FAZIT: Ein rechtlich sauberes, in der Schweiz etabliertes Instrument, das Wachstum finanziert, ohne die Agilität und Führungskraft der 1000FTAD AG zu beeinträchtigen.